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Förderverein Hl.Geist-Spital-Stiftung e.V. Ingolstadt, 25.10.2022

E i n l a d u n g

zur ausserordentlichen Mitgliederversammlung am 16.11.2022 um 18.30 Uhr

in der Cafeteria im Neuburger Kasten, Ingolstadt, Fechtgasse

T a g e s o r d n u n g

TOP 1 Begrüssung und Genehmigung des Protokolls der JHV vom 18.07.2022

TOP 2 Bericht über aktuelle Entwicklungen

TOP 3 Satzungsänderungen (siehe unten)

TOP 4 Mitgliederwerbung, Aktivitäten, Entwicklung von Werbematerial(Flyer)

TOP 5 Auslobung des Jugendsozialpreises, weiteres Vorgehen

TOP 6 Anträge zur Versammlung und Verschiedenes

Anträge zur Versammlung bitte bis zum 08.11.2022 an den Vorsitzenden schriftlich bzw. per mail

(Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Der Vorstand

gez. Florian Straub

Vorsitzender

Förderverein Freunde des Hl.-Geist-Spitals lngolstadt

                       Ingolstadt, 14.05.2022

                       E i n l a d u n g

zur Jahreshauptversammlung am Mittwoch d. 1.6.2022 um 18.00 Uhr im

Neuburger Kasten

Ingolstadt, Fechtgasse (Cafeteria im 1.Obergeschoß)

T a g e s o r d n u n g

             1.   Begrüßung

             2. Genehmigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung vom 02.11.2021

                  (Das Protokoll liegt ab 17.30 im Versammlungsraum aus)

             3. Bericht des Vorstandes, inkl. Kassenbericht

             4. Aussprache zu den Berichten

             5. Bericht der Rechnungsprüfer

             6. Entlastung des Vorstandes

             7. Benennung eines Wahlvorstandes

             8. Neuwahl des Vorstandes,
                (Vorsitzender, Stellvertreter, Schatzmeister,Schriftführer)

             9. Satzungsänderungen (siehe Anlage)

           10.  Zukünftige Vorhaben

           11   Auslobung eines Förderpreises (Inhalt, Abwicklung)

           12   Anträge zur Jahreshauptversammlung

           13   Verschiedenes

Anträge zur Jahreshauptversammlung sind bis zum 25.05.2022 beim Vorstand schriftlich oder per e-mail einzureichen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Über ein zahlreiches Erscheinen würden wir uns freuen

Der Vorstand

gez. Florian Straub

Vorsitzender

Beitragsordnung

Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 24.04.2019

  • § 1 Grundlagen


(1) Die Mitgliedschaft im Förderverein ist mit der Verpflichtung verbunden, durch finanzielle Zuwendungen in Form eines jährlichen Beitrages zur Unterstützung und Erreichung des Vereinszweckes beizutragen. Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages oder zusätzlicher Spenden entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sach-oder anders geartete Leistungen.

  • § 2 Höhe des Beitrags


(1) Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge.
(2) Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Einzelmitglieder (natürliche Personen) des Fördervereins beträgt 24 Euro. (Festlegung auf der Gründungsversammlung am 24.04.2019).
(3) Der jährliche Mitgliedsbeitrag für juristische Personen(Vereine, Firmen, Körperschaften)beträgt 100 Euro.
(4) Fördermitglieder unterliegen keiner Beitragshöhe. Der Förderbetrag sollte jedoch mindestens dem Mitgliedsbeitrag entsprechen.
(5) Mitglieder, die ehrenamtlich Heimbewohner betreuen, sind vom Jahresbeitrag befreit, wenn mindestens 5 Stunden geleistet werden.

  • § 3 Fälligkeit


(1) Der auf das Kalenderjahr bezogene Mitgliedsbeitrag wird erstmalig bei Annahme der Beitrittserklärung in voller Höhe fällig.

(2) In den Folgejahren erfolgt die Zahlung des Beitrags im Lastschriftverfahren jeweils zum 31.03. des Kalenderjahres.
(3) Die Beitragspflicht endet mit dem Ende der Mitgliedschaft. Bei Austritt aus dem Verein, egal aus welchem Grund, werden bereits gezahlte Beiträge nicht erstattet.

(4) Mitglieder, die den Beitrag über den Schluss des Beitragsjahres hinaus nicht entrichtet
haben, werden gemahnt. Nach zweimaliger erfolgloser Mahnung können sie auf Beschluss des Vorstandes aus der Mitgliederliste gestrichen werden. Die erste Mahnung ist kostenlos. Für die zweite Mahnung werden 10 Euro fällig.

  • § 4 Zahlungsmodus

(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt ausschließlich im Lastschriftverfahren.
(2) Dazu ermächtigt das Mitglied den Förderverein zum Einzug des Mitgliedsbeitrages mittels Lastschrift. Entsprechende Formulare stellt der Vorstand des Fördervereins zur Verfügung. Zur Vermeidung kostenpflichtiger Rückbuchungen übermittelt das Mitglied eventuelle Änderungen der entsprechenden Angaben zeitnah an den Förderverein. Entstehen dem Förderverein durch Versäumnisse des Mitglieds Kosten (z. B. durch Rückbuchung), gehen diese zu Lasten des Mitglieds.

  • § 5 Spendenbescheinigung

(1) Alle Mitglieder erhalten für ihre im Kalenderjahr gezahlten Mitgliedsbeiträge zum Jahresende eine Spendenbescheinigung.
(2) Bei Spenden über 200 Euro stellen wir automatisch eine Spendenbescheinigung aus. Bei Spenden bis 200 Euro genügt der Kontoauszug für das Finanzamt.
(3) Auf Wunsch kann für gezahlte Spenden zwischen 50 und 200 EUR einmal jährlich eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

  • §6 Datenschutz

(1) Soweit im Rahmen der Kontenführung oder der Erhebung von Mitgliedsbeiträgen personenbezogene Daten gespeichert werden, erfolgt dies unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes.

Förderverein der Heilig-Geist-Spital-Stiftungin Ingolstadt e.V.
c/o Florian Straub, Hennenbühlstr. 7, 85051 Ingolstadt

Beitrittserklärung      

Vorname, Name

                                                                                                                                                          

Straße, Hausnummer

 

PLZ, Ort

 

Geburtsdatum

 

E-Mail-Adresse

 

Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Förderverein der Hl.-Geist-Spital-Stiftung in Ingolstadt e.V. mit einem

                 regulären Jahresbeitrag von derzeit 24 Euro            Förderbeitrag von _______ Euro pro Jahr
  Mitglieder, die ehrenamtlich Heimbewohner betreuen, sind vom Jahresbeitrag befreit, wenn mindestens 5 Stunden geleistet werden.
  Mitgliedsbeitrag für juristische Personen(Vereine, Firmen, Körperschaften) 100 Euro.

 

 

Datenschutzerklärung

Ich willige ein, dass der Förderverein der Heilig-Geist-Spital-Stiftung in Ingolstadt e.V. als verantwortliche Stelle, die in der Beitrittserklärung erhobenen personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse und Bankverbindung ausschließlich zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, des Beitragseinzuges und der Übermittlung von Vereinsinformationen durch den Verein verarbeiten und nutzen kann.


Eine Datenübermittlung an Dritte oder eine Datennutzung für Werbezwecke findet nicht statt.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend der steuerrechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen. Neben dem Recht auf Auskunft bezüglich der zu seiner Person beim Förderverein der Heilig-Geist-Spital-Stiftung in Ingolstadt e.V. gespeicherten Daten hat jedes Mitglied im Rahmen der Vorgaben der DSGVO das Recht, der Speicherung der Daten, die nicht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für bestimmte Zeiträume vorgehalten werden müssen, für die Zukunft zu widersprechen. Ferner hat das Mitglied, im Falle von fehlerhaften Daten, ein Korrekturrecht.

                 

Ingolstadt, den 
                                                                                                     Unterschrift                                                                                         

SEPA-Lastschriftmandat 

Hiermit ermächtige ich den Förderverein der Heilig-Geist-Spital-Stiftung in Ingolstadt e.V., die Jahresbeiträge von folgendem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Förderverein der Heilig-Geist-Spital-Stiftung in Ingolstadt e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Gläubiger-Identifikations-Nr.

WIRD NACHGETRAGEN

Kontoinhaber                                            

                                                                                                                                                                       

IBAN

 

Kreditinstitut

 

                       

Ingolstadt, den 
                                                                                                     Unterschrift  Kontoinhaber                                                                                       

 

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unseren Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Die Interessensgruppe "Freunde der Heilig Geist Spital Stiftung" wurde in einen Förderverein überführt.
" Zweck des Vereins ist die Förderung und Unterstützung aller Maßnahmen und Bemühungen die dazu dienen, den Erhalt des Altstadtstandortes der Stiftung für eine dem Stiftungzweck entsprechende Altenbetreuungseinrichtung mit modernen Konzepten zu gewährleisten und eine zukunftsfähige, dauerhafte Finanzierungsgrundlage für diese Aufgabe gemäß dem Schenkungsauftrag zu sichern.
Die für den Vereinszweck erforderlichen Mittel werden durch regelmäßige oder einmalige Beiträge und durch Spenden aufgebracht."